Beihilfe – Keine Kostenübernahme für Haltegriffe im häuslichen Sanitärbereich
Die Anschaffungskosten für Haltegriffe für Dusche, Bad und WC können beihilfefähig sein. Die Kosten sind jedenfalls bei Personen, die krankheits- oder behinderungsbedingt auf solche Griffe angewiesen sind, um ihre elementare Körperpflege durchzuführen, nicht der allgemeinen Lebenshaltung zuzuordnen. Das hat das … Weiterlesen →

