Amokfahrt in Magdeburg – Kfz-Haftpflichtversicherung und Staat treten ein
Bei dem terroristischen Anschlag eines Autofahrers am 20. Dezember wurden fünf Menschen getötet und über 200 verletzt. Trotz Vorsatz des Fahrers ist der Kfz-Haftpflichtversicherer des Tatfahrzeugs leistungspflichtig. Auch andere Versicherer zahlen. Betroffene können sich auch an das Bundesamt für Justiz wenden. … Weiterlesen →