200.000 Euro Leitungswasserschaden – erfolgreicher Regress
Das Abdrehen des Hauptwasserhahns stellt keine Obliegenheit dar, die man beim Verlassen von gemieteten Räumen vornehmen muss, um einem Schaden aus einem Rohrbruch entgegenzuwirken. Das gilt zumindest dann, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen drohenden Schaden bestehen. Dies erklärte das Oberlandesgericht … Weiterlesen →