Kfz-Versicherer muss für fehlerhaftes Gutachten zahlen
Der Verursacher eines Verkehrsunfalls hat in der Regel die Kosten für ein von dem Geschädigten in Auftrag gegebenes Gutachten auch dann zu übernehmen, wenn dieses Fehler aufweist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Geschädigte die Fehler nicht zu vertreten hat. Dies entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil vom 11. Februar 2022 (13 S 31/21).
Der Entscheidung lag der Fall eines Fahrzeughalters zugrunde, der mit seinem Personenkraftwagen in einen Verkehrsunfall verwickelt worden war. Die Beteiligten waren sich darüber einig, dass der Unfallverursacher in vollem Umfang dazu verpflichtet war, dem Kläger den entstandenen Schaden zu erstatten.
Handwerkliche Mängel im Gutachten
Streit gab es jedoch darüber, ob die Kosten eines vom Geschädigten in Auftrag gegebenen Sachverständigen-Gutachtens zu ersetzen waren. Denn der Gutachter hatte die Bruttoreparaturkosten mit knapp 8.200 Euro kalkuliert. Wie sich herausstellte, betrugen diese in Wahrheit jedoch nur 3.100 Euro.
Der Versicherer des Unfallverursachers hielt das Gutachten daher für unbrauchbar zur Schadenbemessung. Er war nicht dazu bereit, die Kosten der Expertise zu übernehmen.
Kein Verschulden des Geschädigten
Zu Unrecht, befanden die Richter des Saarbrücker Landgerichts. Sie gaben der Klage des Betroffenen auf Ersatz der Kosten dem Grunde nach statt.
Nach Ansicht des Gerichts sind einem Geschädigten die Fehler eines Sachverständigen nur dann anzulasten, wenn er diese, zum Beispiel durch das Verschweigen von Vorschäden, selbst verursacht hat.
Andernfalls müsse ein Schädiger beziehungsweise dessen Versicherer grundsätzlich auch die Kosten für ein unbrauchbares Gutachten übernehmen. Denn ein Sachverständiger sei nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten gegenüber dem Schädiger.
Weniger Grundhonorar
Das Grundhonorar für das in Auftrag gegebene Gutachten wurde jedoch nach der Höhe des ermittelten Reparaturaufwands berechnet. Daher stünden dem Sachverständigen nicht die von ihm in Rechnung gestellten 870 Euro, sondern lediglich 685 Euro zu.
Diesen Betrag habe der Versicherer des Schädigers zu übernehmen. Das Gericht sah keine Veranlassung, ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung zuzulassen.
Quelle : Versicherungsjournal 15.08.2022
Kommentare
Kfz-Versicherer muss für fehlerhaftes Gutachten zahlen — Keine Kommentare
HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>