Berufsunfähigkeit – Keine Anzeigepflichtverletzung, aber arglistige Täuschung
Der als Autoverkäufer tätige Kläger hatte bei einem Versicherer eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen. Bei der Antragstellung versicherte er, voll arbeitsfähig zu sein und auch nicht unter Erkrankungen oder Beschwerden seines Bewegungsapparates, „zum Beispiel Rücken, Knie, Hüfte“, zu leiden. Nach neurologischen Erkrankungen … Weiterlesen →