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Wenn bei Bagatellschäden ein Sachverständiger beauftragt wird — 2 Kommentare

  1. Gut zu wissen, dass bei Schäden, deren Beseitigung die 1.000 Euro netto nicht übersteigt, der Geschädigte keinen Anspruch gegen den Schädiger auf Einschaltung eines Sachverständigen hat. Mein Onkel möchte sich ein Sachverständigengutachten zum Wert seiner Villa am Meer holen. Er hofft, dass die Kosten der Beseitigung eventueller Schäden auch nicht die 1000 Euro übersteigen würde.

    • Dem habe ich früher kritisch gegenübergestanden, aber man muß auch die Verhältnismäßigkeit sehen. Wenn Gutachterkosten die Höhe des Schadens erreichen ist diese kaum gegeben. Bei Kosten unter 1000 € zahlen Versicherer aber auch oft pauschal, ohne weitere Prüfung, sodaß ein Streit kaum angebracht ist.

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