Vollkaskoversicherer muss zahlen – trotz grober Fahrlässigkeit
Schließen die Bedingungen eines Vollkaskoversicherers Schäden infolge von Vorsatz, nicht aber solche durch grobe Fahrlässigkeit aus, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn das versicherte Fahrzeug infolge eines verunglückten vermeintlich kunstvollen Fahrmanövers beschädigt wird. Das geht aus einem am Mittwoch … Weiterlesen →