Beim Überholmanöver kollidiert – Vordermann trifft alleinige Schuld
Der Vordermann wollte erst rechts an den Fahrbahnrand fahren, dann aber doch nach links abbiegen. In diesem Moment kollidierte das nachfolgende Fahrzeug beim Überholmanöver. Die Gerichte sahen beim Hintermann nur „einfache Betriebsgefahr“ gegeben, beim Vordermann aber eine Verletzung erhöhter Sorgfaltspflichten. … Weiterlesen →
