Keller unter Wasser: Muss die Gemeinde zahlen?
8.1.2021 – Gebäudebesitzer haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn eine Überflutung ihres Tiefgeschosses durch den Einbau einer Rückstausicherung hätte verhindert werden können. Das gilt zumindest dann, wenn sie zum Einbau einer solchen Sicherung nach der Ortssatzung verpflichtet gewesen waren. So … Weiterlesen →