Wann es sich (nicht) um eine Unfallflucht handelt
Ein Fahrzeugführer hatte nach einem Verkehrsunfall vergeblich eine angemessene Zeit auf das Eintreffen der Polizei gewartet. In diesem Fall darf ihm von seinem Vollkaskoversicherer nicht der Versicherungsschutz versagt werden, weil er zusammen mit dem von ihm beauftragten Abschleppdienst den Ort … Weiterlesen →

