Sturz wegen Kinderwagen im Hausflur – keine Entschädigung
Wer einen Kinderwagen beiseiteschiebt, um seinen Hausbriefkasten besser erreichen zu können, hat keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz sowie Schmerzensgeld, wenn er sich dabei verletzt. Das hat das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 16. März 2022 entschieden (4 O 213/21). … Weiterlesen →

