Wer für die Folgen eines Sturzes von einer Tragbahre haftet
Ein Mann war von einer mobilen Krankentrage gefallen, weil sich während des Transports plötzlich ein Rad gelöst hatte. Wenn er für die Folgen des Unfalls Schadenersatz und Schmerzensgeld begehrt, muss er einen Wartungsfehler beziehungsweise ein Verschulden durch die Sanitäter nachweisen. Das geht aus einem gestern bekannt gewordenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2021 hervor (III ZR 329/20).
Der Entscheidung lag der Fall eines Mannes zugrunde, der im Rahmen eines Krankentransports erhebliche Verletzungen erlitten hatte. Er befand sich im Beisein von Sanitätern auf einer rollbaren Rettungstrage, als plötzlich eines der Räder abbrach. Dadurch stürzte die Trage um.
Für die Folgen des Unfalls machte der Verletzte die Sanitäter beziehungsweise deren Arbeitgeber verantwortlich. Er verlangte daher die Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes.
Ohne Erfolg. Sowohl das in erster Instanz mit dem Fall befasste Landgericht als auch das von dem Kläger in Berufung angerufene Braunschweiger Oberlandesgericht hielten die Forderungen für unbegründet.
Weil das Oberlandesgericht keine Revision gegen seine Entscheidung zugelassen hatte, reichte der Betroffene schließlich eine Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Doch auch der war kein Erfolg beschieden.
Fehlendes Verschulden
Die Richter zeigten sich nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Sanitäter kein Verschulden wegen einer möglicherweise falschen Handhabung der Krankentrage an dem Vorfall trifft.
Auch einen Wartungsfehler der Trage habe der Kläger nicht nachweisen können. Sie sei von den Sanitätern vor jedem Einsatz auf ihre Funktionsfähigkeit hin kontrolliert und regelmäßig einer technischen Prüfung durch einen Technischen Überwachungsverein unterzogen worden. Dabei seien keine Mängel entdeckt und die Trage mit einem Prüfsiegel versehen worden.
Im Übrigen könne niemand einen vollständigen und tiefgreifenden Funktionstest vor jedem Einsatz einer derartigen Krankentrage erwarten. Denn das würde den Rettungsanforderungen nicht gerecht.
Ein solcher Test führe nämlich realistisch nicht zu mehr Sicherheit und übersteige überdies, beispielsweise im Fall von nicht erkennbaren Materialfehlern, die Möglichkeiten eines Rettungsdienstes.
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Quelle : VersicherungsJournal 27.07.21
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