Wenn es mit dem dienstlich genutzten Wagen knallt
Ein Beamter, der während seiner Dienstzeit mit seinem auch dienstlich genutzten Fahrzeug einen Schadenverursacht und deswegen in der Folgezeit einen teilweisen Verlust seines Schadenfreiheits-Rabatts in Kaufnehmen muss, hat keinen Anspruch darauf, dass ihm sein Dienstherr den ihm daraus erwachsendenSchaden ersetzt. … Weiterlesen →