Wenn bei Bagatellschäden ein Sachverständiger beauftragt wird
15.3.2018 – Bei einfachen Schäden, deren Beseitigung eine Grenze von 1.000 Euro netto voraussichtlich nicht übersteigt, hat ein Geschädigter keinen Anspruch darauf, auf Kosten des Schädigers ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag zu geben. Das hat das Amtsgericht Hamburg mit Urteil vom … Weiterlesen →