Autounfall wegen offener Tür. Wer haftet ?
Ein in eine Parkbucht einfahrender Pkw war gegen die geöffnete Fahrertür eines benachbarten Autos gestoßen. In diesem Fall spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Sorgfaltspflicht-Verletzung des Türöffners. Das hat das Amtsgericht München mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil vom 27. Oktober 2021 entschieden (343 C 106/21).Der Kläger war mit seinem E-Bike unterwegs, als er von einem Auto angefahren wurde. An der alleinigen Schuld des Pkw-Fahrers bestanden keine Zweifel.
Die Klägerin befand sich in einem Supermarkt, während ihr Ehemann als Fahrer ihres Personenkraftwagens in einer Parkbucht auf sie wartete. Als der Beklagte mit seinem Auto in die links daneben befindliche Bucht einfuhr, kollidierte er mit der geöffneten Fahrertür des Pkws der Frau.
Gegenseitige Schuldzuweisungen
Während deren Mann behauptete, dass die Tür bereits mehrere Minuten erkennbar geöffnet war, meinte der Beklagte, dass sie erst während seines Einfahrvorgangs plötzlich und unvermittelt geöffnet worden sei.
Dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer erklärte sich vorgerichtlich trotz allem dazu bereit, sich zur Hälfte an den unfallbedingten Reparatur- und sonstigen Kosten der Betroffenen zu beteiligen. Das reichte ihr jedoch nicht aus. Sie verklagte den Versicherer daher auf den vollständigen Ersatz des ihr entstandenen Schadens.
Ohne Erfolg. Das Münchener Amtsgericht wies die Klage als unbegründet zurück.
Alleiniges Verschulden
Nach Ansicht der Richter hatte die Klägerin bereits mehr erhalten, als ihr zustand. Es müsse nämlich von einem alleinigen Verschulden ihres Ehemanns am Zustandekommen des Unfalls ausgegangen werden. Denn dieser habe im Rahmen der Beweisaufnahme seine Version des Unfallgeschehens nicht nachweisen können.
Der Beweis des ersten Anscheins spreche in derartigen Fällen aber für eine Sorgfaltspflicht-Verletzung des Türöffners und damit für einen Verstoß gegen § 14 StVO.
Angesichts der Tatsache, dass sich der Vorfall auf einem privaten Supermarktparkplatz ereignet habe, finde die Vorschrift zwar keine unmittelbare Anwendung. „Die Sorgfaltsnorm ist hier jedoch im Rahmen einer Pflichten-Konkretisierung des allgemeinen Rücksichtnahmegebots zu berücksichtigen“, so das Gericht.
Selbst wenn der Ehemann seine Version des Unfalls hätte nachweisen können, so hätte er nach Überzeugung der Richter durch ein über mehrere Minuten andauerndes Offenlassen der Fahrertür ein erhebliches Risiko geschaffen. Damit hätte er im Sinne des Rücksichtnahmegebots sorgfaltswidrig gehandelt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Quelle : Versicherungsjournal 17.01.2022
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