Die Krankenkasse und die Uneindeutigkeit äußerer Geschlechtsmerkmale
Personen, die sich weder als Frau noch als Mann fühlen, haben keinen Anspruch auf die Übernahme von Behandlungskosten für Eingriffe durch ihren gesetzlichen Krankenversicherer, welche die Uneindeutigkeit der äußeren Geschlechtsmerkmale erhöhen sollen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom … Weiterlesen →

