Leitungswasserschaden – Haften Versicherer für die Schlamperei eines Handwerkers ?
Ein Wohngebäude- und Hausratversicherer, der für die Sanierung eines Leitungswasserschadens ein Fachunternehmen auswählt, übernimmt damit grundsätzlich keine eigene Reparaturpflicht gegenüber dem Versicherten. Die Assekuranz schuldet in derartigen Fällen vielmehr nur die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens. Sie haftet hingegen nicht … Weiterlesen →

