Amokfahrt in Magdeburg – Kfz-Haftpflichtversicherung und Staat treten ein
Bei dem terroristischen Anschlag eines Autofahrers am 20. Dezember wurden fünf Menschen getötet und über 200 verletzt. Trotz Vorsatz des Fahrers ist der Kfz-Haftpflichtversicherer des Tatfahrzeugs leistungspflichtig. Auch andere Versicherer zahlen. Betroffene können sich auch an das Bundesamt für Justiz wenden.
Nach Erkenntnis der Sicherheitsbehörden wurde am Freitagabend, 20. Dezember, absichtlich ein SUV in die Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarkts gesteuert. Am Wochenende gehen die Behörden von fünf Toten und 200 Verletzten aus – viele davon schwer. Das Fahrzeug, das ein Leihwagen sein soll, wurde vom Täter offenbar vorsätzlich als Waffe missbraucht.
Eingeschränkte Versicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung
Für die Opfer und die Hinterbliebenen wird laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die Kfz-Versicherung des Halters leisten müssen. Dazu erläuterte eine Sprecherin des GDV: „Hat der vorsätzliche Täter das Auto mit Wissen des Halters benutzt, haftet der Halter des Fahrzeuges aus der Betriebsgefahr des Autos.“
Die reine Gefährdungshaftung aus Betriebsgefahr führt aber zu stark begrenzten Versicherungssummen.
Im Fall der Tötung oder Verletzung eines oder mehrerer Menschen durch dasselbe Ereignis haftet der Halter nur bis zu einem Betrag von insgesamt fünf Millionen Euro. Für alle Sachbeschädigungen steht eine Million Euro zur Verfügung. Die Betroffen haben beispielsweise Anspruch auf Schmerzensgeld, Rentenleistungen oder Unterhaltzahlungen.
Staatlicher Terror-Fonds hilft
Sollten die Versicherungssummen für die Entschädigung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen nicht ausreichen, hat die Bundesregierung einen Hilfsfonds eingerichtet. Die Entschädigungen aus dem Fonds „Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten“ werden seit 2002 aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Entschädigt werden Personenschäden.
Dafür muss ein Antrag beim Bundesamt für Justiz (BfJ) gestellt werden. Einen Rechtsanspruch auf Leistung gibt es aber nicht. In der Regel dürften die Leistungen privater Versicherer vorausgehen.
Zudem übernimmt der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland die Betreuung für die Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg.
Vermittelt werden psychosoziale und praktische Hilfen für Hinterbliebene, Verletzte und deren Angehörige sowie für Personen, die die Tat miterlebt haben (Telefon 0800 0009546).
Private Lebens- und Unfallversicherung zahlt
Lebensversicherungen leisten grundsätzlich unabhängig von der Ursache des Versicherungsfalls. Das gilt auch für Terrorakte. Laut GDV gilt die sogenannte Kriegsklausel bei solchen Anschlägen nicht.
Damit gibt es zudem immer eine Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn die Arbeitskraft durch den Anschlag zu mehr als 50 Prozent dauerhaft eingeschränkt ist. Mit einer Leistung können auch diejenigen rechnen, die eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Uwe Schmidt-Kasparek
Quelle : Versicherungsjournal 20.12.2024
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