Kfz-Schaden – Wenn der Versicherer an den Falschen zahlt
Nach einer Meldung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war in dem entschiedenen Fall ein Leasingfahrzeug in einen durch einen Dritten verursachten Unfall verwickelt worden. Vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers forderte der Leasinggeber, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Versicherer jedoch hatte den Schaden bereits reguliert. Die Entschädigung hatte er dem Leasingnehmer auf dessen Forderung hin gezahlt. Wie sich herausstellte, war dieser der falsche Adressat. Denn er hatte das Auto nie wirklich besessen. Er war auch nicht dazu berechtigt, dem Versicherer eine entsprechende Order zu erteilen.
Unter den gegebenen Umständen kann sich der Versicherer nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Urteil vom 5. Januar 2023, 2 O 6786/21) daher gegenüber dem Leasinggeber nicht darauf berufen, den Schaden bereits reguliert zu haben. Denn er habe die Besitzverhältnisse vor seiner Zahlung offenkundig nicht ausreichend geklärt.
„Für Leasinggeber und Autofahrer bedeutet das Urteil eine wichtige Absicherung. Denn Versicherungen müssen im Schadensfall genau prüfen, an wen sie zahlen. Dies schützt die Rechte der Eigentümer und verhindert, dass Gelder fälschlicherweise ausgezahlt werden“, heißt es in einer Stellungnahme des DAV zu der Entscheidung.
Quelle : Versicherungsjournal 23.03.2024
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