Jetzt amtlich : Der Höchstrechnungszins sinkt auf 0,25 Prozent
Das Bundesfinanzministerium hat den Höchstrechnungszins von 0,9 auf 0,25 Prozent gesenkt. Die Verordnung wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Absenkung hat Auswirkungen auf Riester-Produkte und in Teilen auf die betriebliche Altersvorsorge. Für letztere fordert GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen noch in dieser Legislaturperiode zumindest eine Teilreform. Die Aktuarvereinigung warnt vor den Folgen für Arbeitnehmer.
Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sinkt zum 1. Januar 2022 von 0,9 auf 0,25 Prozent. Die entsprechende Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichts-Gesetz (PDF, 28 KB) des Bundesministerium der Finanzen wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt amtlich bekannt gegeben.
Eine Absenkung wird seit Längerem diskutiert (VersicherungsJournal Archiv). Ende März war schließlich ein entsprechender Entwurf des zuständigen Bundesministeriums der Finanzen öffentlich geworden. Jetzt erfolgte die amtliche Bekanntmachung.
Die Auswirkungen sind gravierend
Die Absenkung hat erhebliche Auswirkungen, wie Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Vorständin der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung e.V. (Aba), in einem dreiteiligen Gastbeitrag für das VersicherungsJournal bereits kürzlich skizziert hat (6.4.2021, 7.4.2021, 8.4.2021).
„Denn mit einem Höchstrechnungszins von unter 0,9 Prozent ist der Beitragserhalt […] selbst ohne Ansatz von Abschluss- und Vertriebskosten nicht mehr möglich. Riester-Produkte und betriebliche Altersversorgung mit Beitragszusage mit Mindestleistung stehen damit auf der roten Liste der aussterbenden Arten“, schreibt sie.
Der GDV fordert eine schnelle Teilreform
örg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), sagt zur neuen Verordnung: „Die Absenkung des Höchstrechnungszinses ist angesichts der Kapitalmarktentwicklung in isolierter Betrachtung nachvollziehbar. Erforderlich sind jedoch auch in sich stimmige Änderungen des gesetzlichen Rahmens.
Denn viele Riester-Anbieter werden sich ab 2022 vom Markt zurückziehen, weil sie dann den vom Gesetzgeber verlangten 100-Prozent-Beitragserhalt unter dem neuen Höchstrechnungszins nicht mehr garantieren können. Das führt zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente.
Um diese negativen Folgen für die Altersvorsorge, auch in Teilen der betrieblichen Altersvorsorge, zu vermeiden, sollte die nun in dieser Legislaturperiode verbleibende Zeit zumindest für eine Teilreform, nämlich für eine Absenkung der 100-prozentigen Beitragsgarantien, genutzt werden.“
Aktuare warnen vor Nachteilen für junge Arbeitnehmer
Ähnlich äußert sich die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV). Die Zinssenkung dürfe „aber nur der erste Teil eines gesamthaften Konzepts sein, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen.“
„Ohne eine Abkehr von der 100-prozentigen Beitragsgarantie heute gibt es morgen am Markt vermutlich keine Riester-Rente und Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) mehr, über deren Ausgestaltung gesprochen werden kann“, erklärt der scheidende DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader.
Eine politisch erzwungene Schließung dieser Form der bAV konterkariere das sozialpolitische Ziel der kapitalgedeckten Altersvorsorge und hätte gravierende Nachteile gerade für die jungen Arbeitnehmer.
Quelle : Versicherungsjournal 28.04.2021
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