10.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verleumdung
Wer wegen einer in der Öffentlichkeit über ihn verbreiteten wahrheitswidrigen Behauptung erkrankt, hat gegenüber dem Verleumder einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. Das hat das Landgericht Flensburg mit Urteil vom 14. Juni 2023 entschieden (7 O 140/20).
Der Entscheidung lag die Klage eines ehemaligen Lehrers zugrunde. Über den Mann hatte der Beklagte sowohl in einem von ihm veröffentlichten Buch, als auch in einem Internetblog behauptet hatte, Mitglied der Staatssicherheit der DDR gewesen zu sein.
Die Behauptung stellte sich als unwahr heraus mit der Folge, dass der Verleumder im Rahmen eines sogenannten Grundurteils zur Unterlassung verurteilt wurde. Die Verunglimpfung führte jedoch dazu, dass der Kläger psychisch erkrankte und teilweise stationär behandelt werden musste.
Der Ex-Lehrer verklagte seinen Kontrahenten daher auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 10.000 Euro. Mit Erfolg: Das Flensburger Landgericht gab seiner Klage statt.
Soziale Ansehen des Klägers gemindert
Die nachweislich falsche Behauptung des Beklagten war nach Überzeugung des Gerichts schwerwiegend und in hohem Maße ehrverletzend. Jener hatte verbreitet, dass der Kläger Mitglied – bis 1989 sogar Offizier – der Stasi gewesen sei und durch seine angebliche Spitzeltätigkeit „viele Werftarbeiter persönlich über die Klinge springen gelassen habe“.
Eine derartige Behauptung sei nach Ansicht des Gerichts dazu geeignet gewesen, das soziale Ansehen des Klägers zu mindern.
„Schließlich herrscht heute innerhalb der Bundesrepublik Deutschland allgemeiner Konsens darüber, dass die Stasi für zahlreiche Verbrechen an Menschen verantwortlich ist, die nach damaliger Beurteilung innerhalb der DDR nicht ins dortige System passten. Dass Menschen im Auftrag der Stasi verfolgt, verhaftet, gefoltert und gar getötet worden sind, dürfte heute nicht mehr ernsthaft in Frage gestellt werden“, so das Gericht.
Von behandelndem Nervenarzt bestätigt
Der Verkaufserfolg des Buches des Beklagten sei zwar gering gewesen und auch sein Internetblog habe einen eher schwachen Zuspruch gehabt. Die Richter glaubten dem Lehrer jedoch, dass er über etliche Jahre hinweg schwer unter den falschen Anschuldigungen gelitten habe. Das habe auch ein ihn behandelnder Nervenarzt bestätigt.
Die Falschbehauptungen und ihre Folgen hätten auch zu einer schweren Ehekrise geführt und die Befürchtung des Betroffenen genährt, dass sein guter Ruf bei seinen ehemaligen Schülern sowie dem Lehrerkollegium in große Gefahr geraten könnte.
Kein Freibrief für verleumderische Behauptungen
Weil der Beklagte selbst Opfer der Stasi geworden war, hielt ihm das Gericht zugute, offenkundig selbst unter einem erheblichen psychischen Trauma zu leiden, das er durch die Benennung vermeintlicher oder tatsächlicher Täter aufzuarbeiten versuche.
Das sei jedoch kein Freibrief für seine verleumderischen Behauptungen. Er sei daher dazu verpflichtet, dem Kläger das von diesem geforderte Schmerzensgeld zu zahlen.
Quelle : Versicherungsjournal 16.08.2023
Kommentare
10.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verleumdung — Keine Kommentare
HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>