Gilt der gesetzliche Unfallschutz auch im Homeschooling ?
Erleidet ein Schüler während einer Unterrichtseinheit im digitalen Fernunterricht (Homeschooling) einen Unfall, so hat er in der Regel Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus einem vom Sozialgericht München veröffentlichten Urteil vom 22. Mai 2023 (S 9 U 158/22) hervor.
Die seinerzeit 13-jährige Klägerin hatte während der Corona-Pandemie von zuhause aus an einer Lehrveranstaltung ihrer Schule mittels Videotechnik teilgenommen. Als sie während des Unterrichts ein Buch holen wollte, stürzte sie. Dabei zog sie sich erhebliche Gesichtsverletzungen zu.
Unfallversicherer erkennt Sturz während digitalen Unterrichts nicht an
Ihr Antrag auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung wurde abgelehnt. Der Versicherer erklärte, dass Schüler beim Besuch des Unterrichts versichert seien. Das gelte allerdings nur beim Präsenzunterricht in einer Schule unter Beaufsichtigung und Anleitung einer Lehrkraft.
Eine Aufsicht könne im digitalen Fernunterricht jedoch nicht stattfinden, zumal bei der Veranstaltung, während derer sich das Mädchen verletzt habe, die Kameras und die Mikrofone der Schüler abgeschaltet gewesen seien.
Diese Argumentation überzeugte das Münchener Sozialgericht nicht. Es gab der Klage der Schülerin als Anerkennung des Zwischenfalls als Arbeitsunfall statt.
Kein rechtlicher Unterschied zwischen Präsenz- und Home-Unterricht
Nach Ansicht des Gerichts habe das Holen des Buches durch die Teenagerin in einem engen Zusammenhang mit dem digitalen Fernunterricht gestanden. Der Versicherungsschutz sei daher nicht unterbrochen gewesen.
Es sei auch nicht entscheidend, dass die Kameras und die Mikrofone zu diesem Zeitpunkt ausgeschaltet gewesen seien. Laut der Beweisaufnahme habe die Lehrkraft zu jeder Zeit über einzelne Anweisungen zum Bedienen der Geräte in Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern treten können.
Zudem habe der Gesetzgeber mit Ergänzungen beziehungsweise Änderungen der gesetzlichen Vorschriften zur Unfallversicherung klargestellt, dass auch die Arbeit im Homeoffice in gleicher Weise versichert sei, wie jene im Betrieb. Das müsse folglich auch für Unfälle von Teilnehmern beim digitalen Fernunterricht gelten.
Quelle : Versicherungsjournal 13.06.2023
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