Private Krankenversicherer schaffen Grundlagen für Telemedizin in der Psychotherapie
Die privaten Krankenversicherer haben Abrechnungsempfehlungen für die psychotherapeutische Behandlung von Privatversicherten mittels Videoübertragung verabredet. Der Verband sieht sich „als Türöffner für Innovationen“.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) hat gemeinsam mit der Bundespsychotherapeuten-Kammer (BPtK) Abrechnungsempfehlungen für Telemedizin in der Psychotherapie vereinbart. Die Empfehlungen wurden im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern erarbeitet, heißt es in einer Mitteilung.
Konkret geht es um Leistungen mittels Videoübertragung und Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails. Diese könnten ab sofort auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten ohne jegliche Abschläge in der Vergütung wie eine persönliche, unmittelbare Behandlung abgerechnet werden, wird berichtet.
„Mit diesen Empfehlungen etablieren wir die Telemedizin in der Psychotherapie für Privatversicherte und treiben die Entwicklung der Digitalisierung weiter voran. Die Möglichkeiten der Telemedizin, die jetzt immer stärker gefragt sind, belegen einmal mehr die Rolle der PKV als Türöffner für Innovationen“, wird Verbandschef Dr. Florian Reuther zitiert.
Seit Ausbruch der Pandemie gibt es Sonderregelungen
Auf Nachfrage des VersicherungsJournals, ob die Mitgliedsunternehmen alle vorbehaltlos zu der Übereinkunft stehen, antwortet ein Pressesprecher: „Der PKV-Verband kann in Abrechnungsfragen schon aus kartellrechtlichen Gründen lediglich Empfehlungen an die Mitgliedsunternehmen aussprechen.“
Schon seit 2020 habe es in der Corona-Pandemie entsprechende, allerdings befristete Empfehlungen gegeben. In dieser Zeit sei kein Fall bekannt geworden, in dem Versicherungs-Unternehmen die Kosten einer solchen Behandlung nicht getragen hätten.
„Die Privatversicherten können daher davon ausgehen, dass sie telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie erstattet bekommen“, so der Sprecher. Das gelte auch für ältere Verträge.
Dem PKV-Verband liegen nach eigenen Angaben keine Daten zum Anteil telemedizinischer Behandlungen vor. Die Bundespsychotherapeuten-Kammer spreche jedoch von „deutlich“ mehr Behandlungen per Videotelefonat während der Corona-Pandemie. Auch Daten zu unterschiedlichen Wartezeiten bei persönlicher und telemedizinscher Behandlung seien nicht bekannt.
Versicherte hatten eher geringes Interesse an Telemedizin
Welche PKV-Services den Versicherten wichtig sind, hat vor einem Jahr die Assekurata Solutions GmbH in einer Umfrage unter 516 Krankenvollversicherten ermittelt. Die Leistung „Telemedizin beziehungsweise Online-/ Video-Sprechstunde“ landete mit 29,8 Prozent auf Rang elf von 14 Auswahlmöglichkeiten.
Am häufigsten gaben die Kunden das elektronische Rezept an (53,1 Prozent), gefolgt von der Unterstützung bei der Suche nach Fachärzten oder medizinischen Spezialisten (knapp 49,8 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich (VersicherungsJournal 26.1.2021).
Quelle : Versicherungsjournal 11.01.2022
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