Die Kfz Werkstatt und der Gutachter
Nach meiner Erfahrung sind Kfz-Werkstätten ganz schnell dabei,
bei Haftpflichtschäden einen Gutachter zu beauftragen. Oder genauer,
sie veranlassen den Kunden einen Gutachter zu beauftragen. Dies
mit dem Hinweis, daß das der Versicherer bezahlen muß.
Das ist aber nur der Fall, wenn die Haftung geklärt ist und
nicht wenn dies noch aussteht.
Im Zweifelsfall, muß der Kunde, der auch den Auftrag gegeben
hat, für die Kosten einstehen.
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