Angriff auf dem Heimweg: Wann die Berufsgenossenschaft zahlt
Ein Mann war nach einem Unfall auf dem direkten Weg zwischen seiner Arbeitsstätte und seiner Wohnung attackiert worden und hatte deswegen Hilfe in einer nahe gelegenen Tankstelle gesucht. In diesem Fall steht er unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Dresden mit Urteil vom 12. April 2021 entschieden (S 5 U 232/20).
Der Kläger befand sich mit seinem Personenkraftwagen auf dem Heimweg von seiner Arbeit, als er mit einem Hund zusamenstieß, der unvermittelt auf die Fahrbahn gesprungen war. Doch anstatt sich um den geschockten Mann zu kümmern, wurde er von Freunden des Hundehalters massiv bedrängt und angegriffen. Sie beschädigten außerdem sein Auto.
Der Mann entschloss sich daher dazu, in einer nahe gelegenen Tankstelle Schutz zu suchen und von dort aus die Polizei anzurufen, um seinen Heimweg fortsetzen zu können.
Folgen des Angriffs waren psychische Störungen
Bei dem Zwischenfall erlitt der Betroffene nicht nur den Schock. Er leidet nach den gutachterlichen Feststellungen eines Psychologen seitdem auch unter Ängsten und psychischen Störungen. Als er deswegen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen wollte, verweigerte die ihm die Gefolgschaft.
Das begründete die Berufsgenossenschaft damit, dass der Versicherte durch das Aufsuchen der Tankstelle den direkten Weg zwischen seiner Arbeitsstätte und seiner Wohnung verlassen habe. Dadurch sei der Leistungsanspruch entfallen.
Berufsgenossenschaft muss zahlen
Dem schloss sich das Dresdener Sozialgericht nicht an. Es gab der Klage des Versicherten auf Anerkennung des Vorfalls als Wegeunfall statt.
Nach Ansicht der Richter ist der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung durch das Verlassen des direkten Weges in Form des Aufsuchens der Tankstelle nicht entfallen. Denn diese „eingeschobene“ Verrichtung habe in einem inneren Zusammenhang mit dem versicherten Heimweg gestanden.
Die Angriffe auf den Mann hätten sich auch nach dem Verlassen seines Heimwegs fortgesetzt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei er selbst in der Tankstelle noch bedroht worden. Die Berufsgenossenschaft sei daher dazu verpflichtet, den Vorfall als Wegeunfall anzuerkennen.
Quelle : Versicherungsjournal 16.04.2021
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