Wer vorher seinen Versicherungsmakler fragt, ist im Vorteil.
Hätte der Versicherungsnehmer die Schadenmeldung über seinen – wenn vorhanden – Versicherungsmakler eingereicht, so wäre es zu solch widersprüchlichen Angaben sicher nicht gekommen.
Der Geschädigte wäre dann bereits vom Makler darauf hingewiesen worden, dass mit der zunächst vermeintlichen Reihenfolge – zuerst „Schwarzwerden vor den Augen” – das Schadenformular gar nicht erst eingereicht werden sollte. Dann hätte er sich nochmals besonnen, wie denn der Ablauf wirklich gewesen war.
Auch die Frage, ob denn wie hier ein Arbeitskollege dies bestätigen kann, hätte rechtzeitig geklärt werden können. Selbst wenn er wirklich nicht mehr wusste, wie es zu dem Unfall gekommen ist, wäre es besser, nur das anzugeben, dessen man sich sicher ist.
Es ist nicht unüblich, dass die Erinnerung an unmittelbar Vorhergehendes nicht vorhanden ist und schlimmstenfalls durch irgendwelche Vermutungen ersetzt wurde, um Fehlendes zu rekonstruieren. Dann meint man sich an etwas zu erinnern, was in Wirklichkeit so nie geschehen ist.
Man sollte daher der Versuchung widerstehen, wohlmeinend in Schadenformularen mehr anzugeben als das, was man ganz sicher weiß. Das ist eben nicht stets die eigene Erinnerung. Es ist auch nach dem Beispiel vieler großer Politiker nicht zu beanstanden, einfach nur die reine Wahrheit zu sagen, nämlich „Daran erinnere ich mich nicht!”
Wer vorher seinen Versicherungsmakler fragt, ist im Vorteil.
Peter Schramm
Quelle : Versicherungsjournal 15.09.2025

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